Spielstätten-Ausschluss ist unternehmensspezifisch (169)
Aktualisiert: 23.09.2026
Selbstausschluss für Spielbanken in Österreich: Ein verwirrendes Bild
Österreichs System des Casino-Selbstausschlusses ist kein einheitliches nationales System, wie man vermuten könnte. Stattdessen handelt es sich um eine Reihe separater Ausschlussmöglichkeiten, die von einzelnen Unternehmen verwaltet werden, wobei Spieler separate Anträge für Casinos Austria, WINWIN und win2day stellen müssen.
Der Selbstausschluss für landbasierte Spielbanken in Österreich erfolgt standort- und unternehmensbezogen. Casinos Austria erlaubt Spielern, eine Besuchsbeschränkung zu beantragen, die eine zeitliche Begrenzung für die Rückkehr ins Casino festlegt, oder einen vollständigen Selbstausschluss, der den Zutritt komplett sperrt.
Diese Beschränkung oder Ausschluss muss gesondert für Casinos Austria-Standorte (Casinos Austria AG) sowie separat für WINWIN beantragt werden – das Spielerbelohnungs- und Nebenproduktprogramm, das auch Spiele an eigenen Terminals und Orten anbietet. Die Casinos teilen sich eine Marke mit einem separaten Online-Glücksspielangebot, win2day.
Jedes davon hat sein eigenes, bestehendes Ausschlussprogramm. „Eine Limitation oder Selbstsperre für Casinos Austria AG, WINWIN oder win2day muss jeweils gesondert pro Unternehmen beantragt werden“, erklärt Casinos Austria.
In der Praxis sendet der Spieler einen schriftlichen Antrag mit unterschriebenem Formular und gültigem Ausweis oder stellt den Antrag online über ein Kontaktformular.
Die Dauer des Selbstausschlusses, den Casinos Austria für seine eigenen Standorte anbietet, wird als „unbefristet“ oder „sechs bzw. zwölf Monate“ angegeben. Das Formular erwähnt keine Möglichkeit, die Entscheidung während des Ausschlusszeitraums rückgängig zu machen, der spätestens am nächsten Werktag nach Einreichung bei den Casinos wirksam wird.
Das Formular von Casinos Austria fordert den Spieler auf, die gewählte Option anzukreuzen: Besuchsbeschränkung oder vollständiger Selbstausschluss. Es wird klargestellt, dass das Verbot für den „Zutritt zu allen von Casinos Austria AG in Österreich betriebenen Spielbanken“ gilt, der Ausschluss also nicht auf andere Anbieter erweitert wird.
Dieses englischsprachige Antragsformular findet sich auf der verantwortungsbewussten Glücksspiel-Seite von Casinos Austria. Um das ausgefüllte Formular einzureichen, mailt der Spieler es an [email protected] oder sendet es im Original an:
``` Casinos Austria AG Responsible Gaming & Compliance Casinos Rennweg 44 1038 Wien Österreich ```
Die FAQ-Seite von Casinos Austria listet allgemeine Spielerschutzmaßnahmen auf, darunter die Überwachung des Spielverhaltens, individuelle Schutzmaßnahmen wie Besuchsbeschränkungen und Selbstausschluss sowie Informationsangebote.
Auch die Glücksspielprodukte von Casinos Austria – jene, die direkt über Tochtergesellschaften und Marken wie win2day betrieben werden – haben eigene Selbstausschlussverfahren. Diese sind jedoch getrennt vom Standort-Ausschluss.
Für diesen Artikel gibt es keine Informationen über ein universelles Online- oder Offline-Selbstausschlusssystem, das für alle in Österreich aktiven Anbieter gilt, sondern nur Hinweise auf unternehmensspezifische Tools und die Aussage, dass ein Selbstausschluss bei Casinos Austria nur für eigene Marken gilt.
Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für anbietergebundene Online-Ausschlusstools in Österreich sind wenig detailliert. Das CMS-Rechtsupdate zur bevorstehenden Glücksspielreform 2026 erwähnt Pläne für ein „zentrales Sperrregister“ aller Anbieter und Glücksspielarten sowie die Vereinheitlichung bestehender Selbstausschlussverfahren, wobei Spieler einen einzigen Antrag für alle Casinos stellen können.
Wie dies mit der vorherigen Aussage und den separat dokumentierten Anforderungen von Casinos Austria zusammenhängt, dass Standort- und Anbieterausschlüsse getrennt beantragt werden müssen, ist unklar – zum aktuellen Zeitpunkt scheinen keine weiteren Details verfügbar zu sein.
Unterdessen listet Gambling Therapy irrtümlich den Selbstausschluss für Online-Glücksspiel in Österreich als zentral geregelt auf:
„Spieler können sich selbst ausschließen, indem sie ein Formular ausfüllen und an Casino Austria senden.“
Sowie als
Geografisch beschränkt beschrieben:
„Nur auf das Gebiet von Oberösterreich, Wien und Salzburg begrenzt.“
Diese Angaben widersprechen der Bestätigung getrennter Verfahren durch Casinos Austria.
Für landbasierte Standorte von Casinos Austria wurde der Selbstausschluss-Prozess bereits zitiert: das unterschriebene Formular, der postalische oder per E-Mail versandte Antrag – eventuell mit Empfangsbestätigung.
Für Online-Tools gelten bei Cascade Games und dem win2day Online-Casino dieselben Regeln. Der Spieler kann einen formellen Ausschlussantrag mit demselben unterzeichneten Formular und einem Lichtbildausweis stellen – wirksam ab dem nächsten Werktag.
Die Fakten bestätigen keine aktuelle gesetzliche Verpflichtung, dass ein Selbstausschluss bei Casinos Austria andere Anbieter in Österreich miteinbezieht. Daher könnte kein Artikel, der geltendes Recht oder Regularien korrekt darstellt, einen nationalen oder anbieterübergreifenden Ausschluss behaupten.
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung dar. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres individuellen Falls an eine entsprechende Fachperson.